Für eine rechtzeitige Freischaltung für die Zeit um Weihnachten und Neujahr müssen die vollständigen Voraussetzungen dafür bis spätestens 22.12.2025 vorliegen.
Das heißt:
- Bei zahlungspflichtigen Buchungen muss zum Stichtag der Geldeingang vorliegen.
- Bei kostenfreien Buchungen müssen die Angaben vollständig und richtig sein.
Für später eingehende Zahlungen / Buchungen kann keine Freischaltung im Jahr 2025 mehr garantiert werden.
Ihr Erzeugerringteam