Wichtige Informationen rund um die Fortbildung für Sachkundige im Pflanzenschutz


Grundsätzlich:

Die angebotene Online-Fortbildung für Sachkundige im Pflanzenschutz des Erzeugerringes für Pflanzenbau Südbayern e.V. ist anerkannt von der Landesanstalt für Landwirtschaft Bayern. Deshalb können ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern teilnehmen und eine gültige Teilnahmebestätigung erhalten. Teilnehmern anderer Bundesländer ist die Kursteilnahme auf Grund des Anerkennungsverfahrens leider nicht möglich.


1. Die Scheckkarte ist der Sachkundenachweis

Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden (z.B. Rückenspritze, Feldspritze), verkaufen oder zum Pflanzenschutz beraten, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundeausweis verfügt (PflSchG vom 06.02.12). Es ist ein spezieller Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte notwendig. Seit dem 27. November 2015 gelten außer dem Sachkundenachweis keine anderen Befähigungsnachweise mehr. Der Handel darf seit dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, nur mehr gegen Vorlage des neuen Sachkundenachweises abgeben. Die Scheckkarte muss bei einer Pflanzenschutzanwendung immer mitgeführt werden und ist bei einer Fachrechtskontrolle nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Der Sachkundenachweis (Scheckkarte) ist unbegrenzt gültig. Die Sachkunde verliert man erst bei Widerruf des Nachweises durch die Kontrollbehörde.


2. Fort- und Weiterbildung ist Pflicht

Die Fort- und Weiterbildung muss im Dreijahreszyklus erfolgen. Welche Zeiträume für Sie gelten, ist auf der Scheckkarte unter „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ vermerkt. Ab diesem Datum gerechnet beginnt der erste Dreijahreszeitraum zu laufen:

Für alle Personen, die bereits am 14. Februar 2012 sachkundig waren („Altsachkundige“), beginnt der erste Fortbildungszeitraum am 1. Januar 2013:


Für alle Personen, die die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.

Beispiel:

Ausstellungsdatum und Beginn erster Fortbildungszeitraum 11. März 2020


3. Anforderungen an die Fortbildung