Der Kurs muss in dem aktuellen Zeitraum, also bei Altsachkundigen bis zum 31.12.2024, abgeschlossen sein! Im Januar 2025 beendete Fortbildungen gelten für den neuen Fortbildunszeitraum.
Für eine rechtzeitige Freischaltung für die Zeit um Weihnachten und Neujahr müssen die vollständigen Voraussetzungen dafür bis spätestens 20.12.2024 vorliegen.
Das heißt:
- Bei zahlungspflichtigen Buchungen muss zum Stichtag der Geldeingang vorliegen.
- Bei kostenfreien Buchungen müssen die Angaben vollständig und richtig sein.
Für später eingehende Zahlungen/ Buchungen kann eine Freischaltung im Jahr 2024 nicht mehr garantiert werden.
Ihr Erzeugerringteam